Handwerkerurteile
80 Prozent sofort ist unangemessen
Ein Fenster- und Türenhersteller kann von seinen Kunden nicht erwarten, dass sie für einen Auftrag 80 Prozent des Rechnungsbetrages schon bei Lieferung begleichen. Damit wird den Konsumenten ein Druckmittel genommen, etwaige Nachbesserungen des Handwerkers durchzusetzen. Sie werden dadurch unangemessen benachteiligt.
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, 4 U 115/00
Quillt das Holz, zahlt der Pfuscher
Was muss ein Handwerker, der ein Holzgerüst eines Wintergartens "so dilettantisch isoliert", dass das Holz im Regen aufquillt und die Konstruktion baufällig wird, zahlen, um seinen Pfusch zu beheben?
Reicht es aus, wenn er nur das vom Auftraggeber erhaltene Geld zurück zahlt?
Nein, er muss den Abriss des Wintergartens finanzieren und auch für etwaige Feuchtigkeitsschäden am Haus aufkommen.
Oberlandesgericht Köln, 11 U 195/98