Bayreuth/Oberfranken. Zwei zukunftsorientierte Fragen standen im Mittelpunkt des Gesellenseminars 2025, dem jährlich stattfindenden Treffen der Arbeitnehmer-Vertreter der Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken: Künstliche Intelligenz (KI im Alltag und im Berufsleben). Und das neue Berufsvalidierungsgesetz, das seit diesem Jahr dazu beitragen soll, den Fachkräftemangel im Handwerk zu mindern. HWK-Vizepräsident Harald Sattler, der zu dieser Zusammenkunft eingeladen hatte, sieht in den regelmäßig stattfindenden Treffen einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der Kommunikation in dem HWK-Gremium. „Herausgelöst vom Arbeitsalltag hatten wir ohne Zeitdruck und in lockerer Atmosphäre die Möglichkeit, über Themen zu diskutieren, die uns alle betreffen“, so das Fazit von Sattler.
„Kollege KI kann uns als Fachkräfte unterstützen, aber nicht ganz ersetzen.“
Zum Einstieg in das Zukunftsthema „KI“ erläuterte Robert Falkenstein, Projektmitarbeiter des Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk, was das Kürzel tatsächlich bedeutet und wie weit es schon in unserer Gesellschaft angekommen ist. Er führte den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern vor Augen, was mit den unterschiedlichen KI-Tools mittlerweile möglich ist. Aber auch, welche etwaige Gefahren damit verbunden sein können. Sein Fazit: „Kollege KI kann uns als Fachkräfte unterstützen, aber nicht ganz ersetzen.“
Ein weiteres Thema: Die Zertifizierung von beruflichen Fähigkeiten für Menschen ohne klassische Ausbildung. Möglich macht das seit diesem Jahr das Berufsvalidierungsgesetz, dessen Inhalte der Hauptabteilungsleiter Berufliche Bildung der HWK, Sven Neukamm, vorstellte. Vor allem für die „Neuen“ in der Vollversammlung interessant war der Vortrag von Thomas Rudrof, Leiter der Rechtsabteilung, der die Teilnehmer über Rechte und Pflichten von Vollversammlungsmitgliedern informierte.
Schließlich gab HWK-Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer einen Überblick über die aktuellen Schwerpunktthemen der Handwerkskammer und Harald Sattler einen interessanten Einblick in seine Tätigkeit als Vizepräsident der Arbeitnehmerseite.
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