Treppen müssen beim Begehen die erforderliche Sicherheit und Bequemlichkeit gewährleisten. Dabei spielt das Steigungsverhältnis also das Verhältnis von Stufen- oder Steigungshöhe (hs) und Auftrittsbreite (b) eine wichtige Rolle. Beide Maße werden in cm angegeben, z.B.: 17,2 cm : 29,0 cm.

Als Grundlage zur Ermittlung des Steigungsverhältnisses dient die durchschnittliche Schrittlänge (63 cm) eines erwachsenen Menschen beim normalen Schreiten in der waagerechten Ebene.

Ideale Steigungsverhältnisse sind z.B. 17 : 29 oder 18 : 27

Mit zunehmender Steigung verkürzt sich die Schrittlänge. Bei einer angelegten Leiter beträgt die Schrittlänge nur noch 31.5 cm, man spricht dann auch von der Schritthöhe!

Das Verhältnis kann nicht beliebig festgelegt werden, wenn die Treppe sicher und bequem zu begehen sein soll ( Beachte auch Treppen in öffentlichen Gebäuden).

Merke: Liegt die Steigungshöhe hs zwischen 17 cm und 18 cm, und die Auftrittsbreite b zwischen 27 cm und 29 cm lassen sich Treppen sicher und bequem begehen! 

Der Steigungswinkel für bequem zu begehende Treppen liegt zwischen 25o und 37o Grad (Öffentliche Gebäude 30o Grad).

Der Auftritt einer Treppe lässt sich nach 3 Regeln berechnen, wenn zuvor die Steigung ermittelt wurde.


 

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