Welche Gewerkschaft?
Wer hat die Tarifführerschaft und wer vertritt die Rechte der Tischler und Schreiner in Deutschland?
Wer vertritt die Interessen der Tischler und Schreiner auf Arbeitnehmerebene?
Die Interessenvertretung von Tischlern und Schreiner auf Arbeitnehmerebene ist ein bedeutendes Thema, das sowohl die gesellschaftliche als auch die wirtschaftliche Dimension der holzverarbeitenden Industrie betrifft. In Deutschland spielen verschiedene Organisationen und Verbände eine zentrale Rolle bei der Vertretung dieser Interessen. In diesem Essay werden die wichtigsten Akteure, deren Aufgaben und die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, beleuchtet.
Gewerkschaften als zentrale Vertretung
Eine der Hauptorganisationen, die die Interessen von Tischlern und Schreiner auf Arbeitnehmerebene vertreten, sind die Gewerkschaften. Insbesondere die IG Metall, die größte Gewerkschaft Deutschlands, hat einen spezifischen Bereich für die Holz- und Kunststoffverarbeitung. Diese Gewerkschaft setzt sich für die Rechte der Arbeitnehmer ein, fördert Tarifverhandlungen, kämpft für bessere Arbeitsbedingungen und vertritt die Mitglieder in sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen.
Die IG Metall organisiert regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen, um die Mitglieder über ihre Rechte aufzuklären und sie in ihrer Berufsqualifikation zu unterstützen. Zudem bietet die Gewerkschaft rechtliche Beratung und Unterstützung an, was besonders in Konfliktsituationen von großer Bedeutung ist.
Berufsverbände
Neben den Gewerkschaften spielen auch Berufsverbände eine wichtige Rolle. Der Bundesverband Tischler und Schreiner Deutschland (Zentralverband) beispielsweise vertritt die Interessen der Betriebe, jedoch haben auch diese Verbände spezielle Programme zur Unterstützung der Arbeitnehmer angelegt. Sie setzen sich für die berufliche Ausbildung ein und fördern die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Diese Verbände nehmen an politischen Diskussionen teil und arbeiten eng mit der Politik zusammen, um Gesetzesinitiativen zu beeinflussen, die die Arbeitsbedingungen in der Holzverarbeitung betreffen. Des Weiteren veranstalten sie Messen und Fachkonferenzen, die es den Mitgliedern ermöglichen, sich über die neuesten Techniken und Entwicklungen in der Branche zu informieren.
Sozialpartnerschaft
Ein weiteres wichtiges Element der Interessenvertretung ist die Sozialpartnerschaft. Die enge Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht es, gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Durch diese Partnerschaft können Themen wie Arbeitszeitregelungen, Löhne und Sozialleistungen verhandelt werden.
Ein Beispiel für diese Zusammenarbeit ist der Abschluss von Tarifverträgen, die für einen bestimmten Zeitraum rechtliche Gültigkeit haben und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessern sollen. Dies zeigt sich in der Regel in der Form von höheren Löhnen oder verbesserten Arbeitsbedingungen, die nicht nur den Tischlern und Schreinern zugutekommen, sondern auch der gesamten Branche.
Herausforderungen in der Interessenvertretung
Trotz der vorhandenen Strukturen im Bereich der Interessenvertretung stehen Tischler und Schreiner vor zahlreichen Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die fortschreitende Digitalisierung der Branche, die neue Anforderungen an die Qualifikationen der Arbeitnehmer stellt. Hier ist es wichtig, dass die Interessenvertreter auf diese Veränderungen reagieren und entsprechende Fortbildungsangebote schaffen.
Ein weiteres Problem ist die sinkende Zahl an Auszubildenden in klassischen Handwerksberufen. Um dem entgegenzuwirken, müssen sowohl Gewerkschaften als auch Berufsverbände aktive Maßnahmen ergreifen, um den Beruf des Tischlers und Schreiners attraktiver zu gestalten. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sind hier entscheidend, um junge Menschen für diese Berufe zu interessieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Interessenvertretung der Tischler und Schreiner auf Arbeitnehmerebene durch eine Vielzahl von Organisationen und Ansätzen gewährleistet wird. Gewerkschaften, Berufsverbände und eine enge Sozialpartnerschaft bilden ein Netzwerk, das darauf abzielt, die Rechte der Beschäftigten zu schützen und zu fördern. Dennoch gibt es zahlreiche Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, insbesondere im Kontext der Digitalisierung und der Nachwuchsgewinnung. Es ist unerlässlich, dass alle Beteiligten gemeinsam an Lösungen arbeiten, um die Zukunft des Tischler- und Schreinerhandwerks zu sichern.
Ein Rückblick - Gewerkschaft vs. Gewerkschaft
Die Frage, welche Gewerkschaft für welche Branchen zuständig ist, regelt die jeweilige Gewerkschaft in ihrer Satzung. Hierbei ist sie in der Festlegung grundsätzlich frei, wie dies das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gewährleistet.
Nach ihrer Satzung waren sowohl die
- IG Metall als DGB Gewerkschaft und die
- Christlichen Gewerkschaften DHV und GKH im CGB
nebeneinander zuständig.
„Wichtig und entscheidend ist aber, dass mit Ausnahme der kleinen Tarifhoheiten Saarland und Baden-Württemberg alle Verbände des Tischlerhandwerks im gesamten Bundesgebiet die Tarifregelungen ausschließlich mit den Christlichen Gewerkschaften vereinbart haben, diese damit also tatsächlich für das Tischlerhandwerk zuständig sind.“ So damals, Heinz Josef Kemmerling vom Fachverband des Tischlerhandwerks.
Die Christlichen in der Kritik
Nun hat die Tatsache das die Gewerkschaft den Begriff christlich in sich trägt nur indirekt mit dem Glauben zu tun, sondern dahingehend, das diese Gewerkschaften anscheinend gute Kontakte zu den christlichen Volksparteien pflegen. Es stand der Verdacht im Raum, das die damaligen Tarife doch sehr arbeitgeberfreundlich abgeschlossen wurden.
siehe Beitrag des Politmagazins "Panorama" v. 22.02.07 :
Nicht mehr verfügbar
Die Gewerkschaft hält natürlich dagegen:
Nicht mehr verfügbar
Gewerkschaft GHK zur IG Metall
Im Zuge der damaligen Integration der Gewerkschaft „Holz und Kunststoff“ (GHK) in die IG Metall wurde Ende der neunziger Jahre die Tarifführerschaft im Tischlerhandwerk eingebüßt. Nur noch im Saarland, allerdings seit Ende 2001 auch wieder in Baden-Württemberg, wo bis dahin ein ca. 15 Jahre andauernder flächentarifloser Zustand im Tischlerhandwerk vorherrschte, sowie im auftragsbezogenen Ladenbau in Nordrhein-Westfalen waren damals noch Flächentarifverträge zwischen den Landesinnungsverbänden und der IG Metall in Kraft.
Mit der GHK bzw. der IG Metall wurden bis auf die besagten Ausnahmen seit 1998 keine ernsthaften Tarifverhandlungen mehr geführt. Seitdem haben lediglich eine Reihe von Tischlerei-Inhaber/innen Firmentarifverträge mit der IG Metall abgeschlossen.
(Quelle: IG-Metall Branchenreport Nr. 16 2008).
Showdown der Gerwerkschaften vor dem Arbeitsgericht
Im September 2011 kam es vor dem Landesarbeitsgericht Hamm zum Showdown der beiden Gewerkschaften. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, das die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) im Christlichen Gewerkschaftsbund nicht tariffähig sei (Az. 10 TaBV 14/11). Das BAG äußerte starke Zweifel daran, ob die GKH gegenüber den Arbeitgebern tatsächlich durchsetzungsfähig ist und über eine ausreichende Organisationsstruktur verfügt. Allein die Anzahl der in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge sei noch kein Indiz hierfür.
„Das ist ein deutliches Signal in Richtung der Arbeitgeber und eine Absage an alle Pseudo-Gewerkschaften. Das Geschäftsmodell, sich zur Verdrängung der DGB-Gewerkschaften dieser Vereinigungen zu bedienen und dadurch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu drücken, ist gescheitert“, sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und zuständig für Tarifpolitik. Rechtssichere Tarifverträge für den Bereich Holz und Kunststoff gäbe es nur mit der IG Metall.