Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt werden...


Wird ein Arbeitnehmer krank, so ist der Arbeitgeber verpflichtet den vollen Lohn bis zu sechs Wochen an den Arbeitnehmer weiterzuzahlen. Geregelt wird diese wichtige soziale Absicherung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

Aber nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt werden um finanziell abgesichert zu sein.

Vorraussetzung:

  • Die Krankheit wurde nicht selbst verschuldet.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen ununterbrochen.
  • Die Krankheit wird dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet.
  • Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) bei einer Dauer der Krankheit von mehr als drei Tagen.
  • Der letzte Ausfall wegen der gleichen Krankheit liegt mindestens sechs Monate zurück.

Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld als Einkommensersatzleistung in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohnes für maximal 78 Wochen.

Seit 1. Januar 2023 ist der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Verfahren), für alle Arbeitgeber obligatorisch. Die Vorlage einer Papierbescheinigung durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.

Krank nach Jobwechsel

Hat ein Arbeitnehmer erst kürzlich seinen Arbeitgeber gewechselt und wird er innerhalb der ersten vier Wochen krank, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Anspruch entsteht erst nach einer vierwöchigen ununterbrochenen Beschäftigung bei dem neuen Arbeitgeber (Wartezeit). In diesem Fall erhält er Krankengeld von der Krankenkasse, welches allerdings geringer ausfällt als die Lohnfortzahlung. Im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis gilt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ohne erneute Wartezeit.

Der Arbeitsunfall

Erleidet der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Unfall und ist auf Grund dessen arbeitsunfähig, dann tritt an Stelle der Lohnfortzahlung das Verletztengeld der Berufsgenossenschaften ein. Damit wird der Verdienstausfall ausgeglichen.

Das Verletztengeld ähnelt dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Verletztenrente

An das Verletztengeld kann sich die Verletztenrente anschließen, wenn der Arbeitsunfall einen weiteren vorübergehenden oder dauernden Schaden hinterlässt.

Fall: Bei traumatischem Daumenverlust an einer Maschine erhielten Sie bis zum Ende des 4. Monats Verletztengeld und nahmen sodann Ihre alte Tätigkeit wieder auf. Nunmehr haben Sie Anspruch auf Verletztenrente.

 

Buchempfehlung

Buch Finanzielle Sicherheit
Bild: Walhalla

 

Aktuelles

  • Nanotechnologie im Handwerk

    Eine Revolution für die Zukunft

    Nanotechnologie befasst sich mit der Manipulation von Materie auf atomarer und molekularer Ebene.

    Weiterlesen …

  • Die elektronische Patientenakte

    Meinung

    Die ePa bietet nicht nur Vor- und Nachteile, die Verwendung birgt auch mögliche Gefahren.

    Weiterlesen …

  • Studie Fenster- und Außentürenmarkt

    Verband Fenster + Fassade

    Deutscher Fenster- und Außentürenmarkt unter Druck – Sanierungen machen verhaltene Hoffnungen

    Weiterlesen …

Schutz für Jugendliche

  • Jugendarbeitsschutzgesetz

    Welche Besonderheiten gelten für minderjährige Auszubildende, was müssen Ausbildungsbetriebe beachten und welchen...

    Weiterlesen …

  • Gesundheitscheck und Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz

    Mit gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsprüfungen soll gewährleistet werden, dass der Jugendliche nicht für...

    Weiterlesen …

  • Urlaub und Berufsschule

    Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind oder ihre...

    Weiterlesen …

Handwerkerurteile
  • Quillt das Holz, zahlt der Pfuscher

    Was muss ein Handwerker, der ein Holzgerüst eines Wintergartens "so dilettantisch isoliert", dass das Holz im Regen aufquillt und die Konstruktion...

    Weiterlesen …

Kurz berichtet

  • Kann KI Küchen planen?

    Künstliche Intelligenz

    Die Anwendung von KI in der Innenarchitektur und speziell in der Küchenplanung hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

    Weiterlesen …

  • Deutsche Treppenbautage

    BVTG

    Deutsche Treppenbautage am 07. und 08. März 2025

    Weiterlesen …

  • Termine 2025 Tischler Nord

    Tischler Nord

    Für das Jahr 2025 stehen einige Termine an.

    Weiterlesen …

Save
Cookies user preferences
We use cookies to ensure you to get the best experience on our website. If you decline the use of cookies, this website may not function as expected.
Accept all
Decline all
Essential
These cookies are needed to make the website work correctly. You can not disable them.
Cookie Settings
Marketing
Set of techniques which have for object the commercial strategy and in particular the market study.
Functional
Tools used to give you more features when navigating on the website, this can include social sharing.
Analytics
Tools used to analyze the data to measure the effectiveness of a website and to understand how it works.
Unknown
Unknown