Die Novellierung des Handwerksrechts sollte vor allem zu mehr Gründungen in den Handwerksberufen führen. Tatsächlich ist die Zahl der Handwerksbetriebe im Jahr 2004 erstmals seit mehreren Jahren wieder angestiegen. Dieser positive Trend setzte sich im ersten Halbjahr 2005 fort.

Gegründet wurden dabei insbesondere Betriebe in den Handwerksberufen, für die nun keine Meisterpflicht mehr besteht und die in der Anlage B1 der Handwerksordnung (zulassungsfreie Handwerke) zusammengefasst sind.

Dieser Zuwachs in den B1-Handwerken konzentrierte sich allerdings nur auf sieben Gewerke, die fast alle zu den Bau- und baunahen Handwerksberufen gehören (Anteil am Zuwachs: 90 Prozent in 2004, 94 Prozent im ersten Halbjahr 2005):

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Gebäudereiniger
  • Raumausstatter
  • Parkettleger
  • Fotografen
  • Damen- und Herrenschneider
  • Estrichleger

Viele Gründer dieser B1-Handwerke dürften dabei ihre bisherige Schwarzarbeit legalisiert haben. Zudem sind viele Gründungen als Ich-AG-Förderung oder durch Überbrückungsgeld gefördert worden.

Hinweis: Die Ich-AG wurde 2006 durch den Gründungszuschuss abgelöst a.d.Red.

Viele Gründungen ohne fachspezifische Qualifikationen

Die meisten Gründerinnen und Gründer gerade in den wachstumsstarken B1-Handwerken verfügen nicht über fachspezifische Qualifikationen (Quelle: ZdH). Das kann, muss aber nicht zu unternehmerischen Problemen führen.

Besonders wichtig für die Gründer dieser Gewerke ist es daher, die Bildungsangebote der Handwerkskammern wahrzunehmen. Das gilt auch für die Gründer von handwerksähnlichen Gewerben, die in der Anlage B2 der Handwerksordnung stehen.

Anmerkung

Das Handwerk befindet sich heute in einer Krise.
Auszubildende werden händeringend gesucht, aber nicht gefunden.
Eine Entwicklung die sich seit 10 Jahren immer weiter verschärft.


 

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