Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin
als Anlage zu § 5 der Ausbildungsverordnung vom 31. Januar 1997
I Berufliche Grundbildung
Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Berufsbildung §4 Nr.1
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsordnung und Ausbildungsplan
- Mögliche Fortbildung
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes § 4 Nr.2
- Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
- Grundfunktionen des Betriebes Materialbeschaffung usw.
- Beziehungen des des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen usw.
- Grundlagen und Arbeitsweise betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Betriebes
Arbeits- und Tarifrecht § 4 Nr.3
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung §4 Nr.4
- wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
- betrieblicher Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht
- Gefahren mit elektrischen Strom
- Berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien, Merkblätter etc.
- ausgehende Gefahren von Giften, Gasen, Dämpfen etc.
- unfallverursachendes Verhalten, berufstypische Unfallquoten
- Maßnahmen für den vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz, Brandbekämpfung etc.
- Verhalten bei Unfällen und Bränden
- rationelle und umweltschonende Materialverwendung
- Die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten