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Das Deutschlandticket, auch bekannt als 58-Euro-Ticket, bietet eine kostengünstige Möglichkeit, durch ganz Deutschland zu reisen. Doch wussten sie, dass sie die Kosten dafür auch von der Steuer absetzen können? In diesem Beritrag erfahren sie alles, was sie wissen müssen, um das Deutschlandticket steuerlich geltend zu machen und wie sie dabei sogar noch mehr sparen können.

Das Deutschlandticket von der Steuer absetzen

Das Deutschlandticket gibt es seit 1. Mai 2023.
Die Kosten lassen sich absetzen, wenn Sie das 58-Euro-Ticket beruflich nutzen.
Als Jobticket ist das Deutschlandticket noch günstiger und steuerfrei.
Mit einer Entgeltumwandlung können Sie Steuern sparen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 58-Euro-Ticket aus eigener Tasche bezahlen und die Kosten dafür absetzen wollen, gilt steuerlich Folgendes:

Die Kosten des Deutschlandtickets sind – wie auch die Kosten der Bahncard – absetzbar, wenn Sie die Fahrtkarte für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als die regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem 58-Euro-Ticket die regulären Fahrtkosten zu Arbeit, können Sie das Ticket zusätzlich auch für private Reisen nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Allerdings ist das nicht immer ratsam, denn in vielen Fällen lässt sich mit der Pendlerpauschale mehr rausholen.

Daher unser Tipp: Rechnen Sie die günstigere Variante für sich aus!

Pendlerpauschale oder Ticketkosten absetzen – was ist günstiger?

Ein Rechenbeispiel: Sie nutzen ein Jahr lang das 58-Euro-Ticket und dürften so 58 x 12 = 588 Euro als Fahrtkosten steuerlich absetzen. Ihr Weg zur Arbeit beträgt 10 km und diesen legen Sie 200-mal im Jahr zurück. Nutzen Sie stattdessen also die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

10 km x 200 Tage x 0,30 Cent = 600 Euro

Somit können Sie bereits mit einem Arbeitsweg von nur 10 Kilometern mehr absetzen, als wenn Sie nur die Kosten des Deutschlandtickets in der Steuererklärung angeben würden.

Das 58-Euro-Ticket als Jobticket günstiger erhalten

Ihr Chef oder Ihre Chefin darf Ihnen das 58-Euro-Ticket entweder bezuschussen oder die Kosten sogar komplett übernehmen – und zwar steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EstG als Jobticket. Allerdings muss die Kostenübernahme oder Bezuschussung des Deutschlandticket-Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.

Das Gute: Neben der Steuerfreiheit des 58-Euro-Tickets als Jobticket, können Sie zusätzlich die 50-Euro-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge nutzen. Und es kommt noch besser: Der Ausgabepreis des Deutschlandticket-Jobtickets beträgt 58 Euro, allerdings reduziert sich dieser um 5 Prozent, wenn der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis an die Mitarbeiter gewährt. Für Sie heißt das: Das Ticket kostet nur noch maximal 34,30 Euro.

58 Euro – 30 Prozent (25 Prozent + 5 Prozent) = 34,30 Euro

UNSER TIPP: Um eine doppelte Vergünstigung zu verhindern, werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet. Wenn Sie also Ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen wollen, zieht das Finanzamt die Zuschüsse ab. Und falls Ihr Arbeitgeber Ihnen höhere Zuschüsse zahlt als Kosten angefallen sind, müssten Sie diese als Einkommen versteuern. Daher rechnen Sie genau aus, was Sie für das Deutschlandticket schlussendlich bezahlen müssen und bitten Sie Ihren Arbeitgeber nur diese Summe zusätzlich zum Lohn zu überweisen.

Das Deutschlandticket-Jobticket wird allein zum Zweck der Weitergabe an Mitarbeiter eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin (zum Beispiel Unternehmen, Behörden, Verbände) ausgegeben. Das heißt: Sie können das Angebot nur nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber einen Deutschlandticket-Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Für die Buchung benötigen Sie dann auch einen Firmencode ihres Unternehmens.

ÜBRIGENS: Haben Sie das 58-Euro-Ticket als Jobticket erhalten, dürfen Sie auch private Fahrten damit unternehmen.

Das 58-Euro-Ticket: Mit Entgeltumwandlung Steuern sparen

Eine Möglichkeit, Steuern mit dem Deutschlandticket zu sparen, ist die Entgeltumwandlung. Das heißt: Sie nutzen das 58-Euro-Ticket als Jobticket vom Arbeitgeber und lassen sich die Kosten durch eine Entgeltumwandlung direkt von Ihrem Bruttogehalt vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss dafür das Ticket allerdings als Gehaltsumwandlung anbieten und dieses mit 25 Prozent pauschal versteuern – eine geringe freiwillige Mehrbelastung. Im Gegenzug verzichten Sie zwar auf 58 Euro Bruttogehalt, sparen dafür aber Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer und haben ein Jobticket.

Zusammenfassung

Das Deutschlandticket bietet nicht nur eine günstige Möglichkeit, durch ganz Deutschland zu reisen, sondern auch steuerliche Vorteile:

  1. Werbungskosten:

    Setze die Kosten des Tickets in deiner Steuererklärung ab.

  2. Jobticket

    Nutze das steuerfreie Jobticket und profitiere von zusätzlichen Rabatten. 

  3. Entgeltumwandlung:

    Spare Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch die Gehaltsumwandlung.

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