1. Schrittmaßregel
Mit der Schrittmaßregel werden die Steigungsverhältnisse von Treppen mit einem Neigungswinkel a von 30o Grad bis 37o Grad bestimmt! Die zugelassenen Schrittlängen bei Gebäudetreppen liegen zwischen 59 cm und 65 cm (DIN 18065).
Die Schrittmaßregel ergibt das Idealmaß (Schrittlänge) von 63 cm aus:
2 mal Steigungshöhe hs + 1 mal Auftrittsbreite b
Beispiel
Geschosshöhe hG | = 2,75 m |
Länge der Lauflinie lG | = 4,27 m |
Nach der Schrittmaßregel rechnen wir 2 * 2,75 m + 1 * 4,27 m |
= 9,77 m Gesamtstrecke |
977 cm ÷ 63 cm |
= 15,5 Auftritte (nA) |
Merke: Die Anzahl der Steigungen ns ist stets um eins größer als die Anzahl der Auftritte nA
ns = nA + 1
nA = ns - 1
Somit liegen für unser Beispiel 16 Steigungen vor!
Steigungshöhe | hs = | hG ns |
= | 275 cm 16 |
= 17,2 cm |
Auftrittsbreite | b = | lG nA |
= | 427 cm 15 |
= 28,5 cm |
Hinweis d.R.: Wie im Allgemeinen üblich wird bis 0,5 abgerundet, alles was darüber liegt aufgerundet. Hätten wir in unserem Beispiel die Auftritte aufgerundet (16 Auftritte ergibt 17 Steigungen) wären wir auf eine Steigungshöhe von 16.17 cm gekommen, was gegen die Bequemlichkeit spricht. Nicht zuletzt soll erwähnt werden das jeder weitere Auftritt den Preis der Treppe erhöht.
2. Die Bequemlichkeitsregel
Können Treppen aus konstruktiven Gründen nicht mit dem idealen Steigungsverhältnis 17 : 29 gebaut werden, sollte das ermittelte Steigungsverhältnis mit der Bequemlichkeits- oder Sicherheitsregel überprüft werden.
Die Bequemlichkeitsregel kann bei Treppen mit einem Neigungswinkel a ca. 30o Grad angewendet werden und ist am besten geeignet für Steigungen zwischen 16 cm und 18 cm.
Steigungsverhältnisse nach dieser Regel sind z.B.: 15 : 27 , 16 : 28 , 17 : 29 , 18 : 30 , 20 : 32
Bequemlichkeitsregel | |
---|---|
Auftrittsbreite - Steigungshöhe b - hs |
= 12 cm |
3. Die Sicherheitsregel
Die Anwendung der Sicherheitsregel ergibt ein Steigungsverhältnis, das zwischen der Schrittmaßregel und der Bequemlichkeitsregel liegt. Diese Regel ist für alle Steigungen anwendbar. Selbst bei steilen Treppen sind mit dieser Regel die Auftritte noch breit genug.
Beispiele für Steigungsverhältnisse: 15 : 31 , 16 : 30 , 17 : 29 , 18 : 28 , 20 : 26
Sicherheitsregel | |
---|---|
Auftrittsbreite + Steigungshöhe b + hs |
= 46 cm |