Hüpers: "Der österreichische Handwerkerbonus benachteiligt Betriebe ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich"

Die europarechtlich garantierte Freizügigkeit, beispielsweise in Form der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, ist ein Kernelement des Binnenmarkts“, betont Dr. Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Doch nicht immer können die für Menschen und Unternehmen so wichtigen Grundfreiheiten ihre volle Wirkung entfalten. Der Handwerkerbonus in Österreich ist so ein Beispiel: Die österreichische Bundesregierung zahlt Privatpersonen seit Mitte 2024 einen Zuschuss von 20 Prozent der Handwerkerkosten, die bei Arbeiten rund um den privaten Wohnsitz in Österreich entstehen. Dieser Zuschuss ist auf 2.000 Euro im Jahr 2024 und 1.500 Euro im Jahr 2025 gedeckelt.

Die Kunden bekommen den Zuschuss allerdings nur dann ausgezahlt, wenn die Arbeiten durch ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich durchgeführt werden. „Wenn dagegen ein oberbayerischer Handwerksbetrieb den Auftrag erhält, bekommt dessen Auftraggeber keinen Handwerkerbonus. Wir sehen darin eine verdeckte Benachteiligung unserer Mitglieder und eine Bevorzugung österreichischer Betriebe, da die Kunden mit diesem Wissen eher einen Handwerker aus Österreich beauftragen werden. Deshalb haben wir eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen das europäische Beihilfeverbot eingelegt“, berichtet der Hauptgeschäftsführer, „und sie gebeten, sich für die Wiederherstellung eines unionsrechtskonformen Zustands einzusetzen.“


 

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