Auch im Jahr 2025 bleibt die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (EEW) für die Industrie und das Gewerbe zugänglich. Man plant jedoch Änderungen bezüglich der Förderung von Absauganlagen.
Das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ (EEW) existiert seit 2019 und ist ein zentrales Förderinstrument, um Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in der Industrie und im Gewerbe zu senken. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird das Programm trotz vorläufiger Haushaltsführung im Jahr 2025 fortgesetzt. Jedoch gibt es nach Angaben des auf Fördermittel spezialisierten Unternehmens Jenninger GmbH & Co. KG Pläne, die Förderung von Absauganlagen zu ändern. Ab Ende Februar sollen diese Förderungen deutlich reduziert werden. Dies bedeutet, dass sich die bisherige Förderquote von bis zu 45 Prozent (inklusive Verrohrung und Anschlüssen) bei kleinen Anlagen auf nur noch 10 bis 15 Prozent reduzieren wird.
Eine konkrete Neuerung ist die Einführung einer neuen Kategorie „kleine Anlagen“ mit einem Volumenstrom unter 25.000 m³/h. Diese werden künftig nur noch in der Basisförderung (Modul 4 Basis) beantragt werden können, anstatt wie bisher in der Premiumförderung (Modul 4 Premium). Eine Neuinvestition erfordert zudem den Ersatz einer bestehenden Anlage. Weiterhin sind große Unternehmen dann nicht mehr berechtigt, für die Förderung dieser Anlagen Anträge zu stellen. Unternehmen, die bald in eine energieeffiziente Absaugung investieren möchten, sollten daher vor der geplanten Änderung der Förderprogramme ihre Anträge einreichen. Nach Bewilligung haben sie dann 36 Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen.