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Zur Zeit wird die Seite überarbeitet und neu strukturiert.
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so bitten wir um Entschuldigung.

Wir haben uns schwerenherzens dazu entschlossen vom alten Design Abschied zu nehmen.
Die Webseite mit dem alten Design ist noch verfügbar.


 


Ein Fenster- und Türenhersteller kann von seinen Kunden nicht erwarten, dass sie für einen Auftrag 80 Prozent des Rechnungsbetrages schon bei Lieferung begleichen. Damit wird den Konsumenten ein Druckmittel genommen, etwaige Nachbesserungen des Handwerkers durchzusetzen. Sie werden dadurch unangemessen benachteiligt.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, 4 U 115/00


 

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OECD belegt Qualifizierungslücken, daher: Bildungswende jetzt!

Der aktuelle OECD-Bildungsbericht untermauert, was das Handwerk schon länger fordert.

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