Was muss ein Handwerker, der ein Holzgerüst eines Wintergartens "so dilettantisch isoliert", dass das Holz im Regen aufquillt und die Konstruktion baufällig wird, zahlen, um seinen Pfusch zu beheben?
Reicht es aus, wenn er nur das vom Auftraggeber erhaltene Geld zurück zahlt?
Nein, er muss den Abriss des Wintergartens finanzieren und auch für etwaige Feuchtigkeitsschäden am Haus aufkommen.
Oberlandesgericht Köln, 11 U 195/98