Praktika sind in wie nie, zumindest bei den Unternehmen. Wie eine Studie des Beratungsunternehmen McKinsey zeigt, bevorzugt jeder zweite Arbeitgeber bei der Anstellung Ex-Praktikanten. Vor wenigen Jahren absolvierte ein Student ein oder zwei Praktika während des Studiums, heute darf er seine praktischen Erfahrungen nach dem Abschluss fürs kleine Geld machen. Der Wunsch der Unternehmen nach billigen Praktikanten und Volontären zieht sich mittlerweile durch alle Branchen.
Waren es früher nur Informatiker und Geisteswissenschaftler, die nach dem Studium sogar mehrere Praktika hinter sich bringen mussten, sind es heute vor allem Werber, Designer und BWLer. Keine Frage, dass den Firmen der Trend gerade recht kommt, schließlich kosten die Praktikanten fast nichts und geben in der Hoffnung auf eine spätere Festanstellung Vollgas im Job.
Festanstellung möglich?
Das Problem ist die klar sichtbare Tendenz, dass aus Langzeitstudenten Langzeitpraktikanten werden. Schließlich ist das Ziel nach dem Studium eine feste Beschäftigung und nicht eine endlose Kette verschiedener Praktika. Weder im Lebenslauf noch beim Vorstellungsgespräch kommen zehn Praktika gut an. Der Personalchef könnte sich wundern, warum keiner der bisherigen Chefs dem Praktikanten eine Festanstellung anbieten wollte. Andere wollen einen Mangel an Entscheidungsfreudigkeit erkennen. Es empfiehlt sich daher für den Bewerber, genau nachzufragen, ob denn nach dem Praktikum überhaupt Aussicht auf eine Festanstellung besteht.
Fairness zählt
Die finanziellen Probleme, unter denen Langzeitpraktikanten leiden, sind nicht zu unterschätzen. Viele leben am Existenzminimum und von den paar Euros, die sie verdienen, müssen sie einen Großteil an die Krankenversicherung abdrücken. Doch es gibt auch Positives: Weil manch vernünftige Arbeitgeber nicht als moderner Sklavenhalter gebrandmarkt werden will, hat die Initiative Fair Company großen Zulauf. Bisher haben sich 233 Unternehmen für einen guten Umgang mit Praktikanten und eine ordentliche Bezahlung verpflichtet. Mit dabei sind die Würth, Schüco und die IG-Metall.
Die wichtigsten Gesetze und Urteile
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Der Praktikant ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz, sondern läuft im Betriebsablauf mit. (Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 13.3.2003, 6 AZR 564/01 BAG) -
Das Praktikum dient dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Wenn nicht das Lernen, sondern die Leistung im Fokus steht, hat der Praktikant Anspruch auf vollen Lohn (§ 138 II BGB). -
Im Anschluss steht dem Praktikanten ein Zeugnis zu (§ 630 BGB, Pflicht zur Zeugniserstellung). -
Die Arbeits- und Vergütungsbedingungen sollten vertraglich geregelt werden.