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Im ersten Lehrjahr stehen die Grundkenntnisse im Vordergrund. Dies umfasst das Planen von Arbeitsabläufen, Skizzen lesen und verstehen, Normen und natürlich das bearbeiten von Holz. Der sichere Umgang mit Maschinen ist ein wichtiger Punkt.

1. Ausbildungsjahr Zeit in Wochen
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
(§4 Nr.5)
  • Arbeitsauftrag erfassen
  • Konstruktion des Werkstückes nach Form und Funktion auswählen und unter Beachtung wirtschaftlicher Fertigungsverfahren festlegen
  • Arbeitsschritte und Arbeitsmittel festlegen
  • Datenträger handhaben
  • Materialbedarf ermitteln
  • Arbeitsplatz einrichten
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren
4
Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Formgebung
(§4 Nr.6)
  • Entwurfs-, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen lesen und anwenden
  • Technische Unterlagen, insbesondere Normen, Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen und Handbücher lesen und anwenden
  • Einzelteile im Entwurf skizzieren, Maße und Maßverhältnisse beachten
  • Zeichnungen normgerecht anfertigen
  • Stücklisten nach Zeichnungen und Skizzen erstellen
4
Unterscheiden von Holz und Holzwerkstoffen, Auswählen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
(§4 Nr. 7)
Holzarten unterscheiden
  • Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen bei der Konstruktion und der Verarbeitung berücksichtigen, Inhaltsstoffe beachten
  • Holz und Holzwerkstoffe im Hinblick auf den Verwendungszweck, die Formgebung, die Wirtschaftlichkeit sowie unter Berücksichtigung der Holzfeuchte und des Verschnitts auswählen
  • Holz und Holzwerkstoffe transportieren und lagern
  • Schnittholz, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Trocknung, stapeln und lagern Holzfehler feststellen
3
Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen
(§ 4 Nr. 8)
Messen, Anreißen und Prüfen:
  • Mess-, Anreiß- und Prüfgeräte sowie Werkzeuge festlegen
  • Mess-, Anreiß- und Aufrissarbeiten ausführen, Toleranzen beachten
  • Formgenauigkeit mit Schablonen prüfen
  • Passgenauigkeit der Einzelteile prüfen
  • Maße und Formen nach technischen Unterlagen übertragen
2
  Bearbeiten von Hand:
  • Werkzeuge nach Art der Bearbeitung sowie nach Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
  • Handwerkzeuge schärfen Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Handwerkszeugen, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Stemmen und Putzen, auf Maß und Form bearbeiten
6
  Herstellen von Verbindungen:
  • Holzverbindungen im Hinblick auf die Form und die Funktion des Werkstücks sowie auf den Werkstoff auswählen
  • Breitenverbindungen herstellen
  • Rahmen-, Kasten- und Gestellverbindungen herstellen
  • Nagel-, Klammer- und Schraubverbindungen herstellen
  • Beschläge anbringen
  • Verwenden von Klebstoffen und Zusatzmitteln:
    Klebstoffe und Zusatzmittel unterscheiden, nach dem Verwendungszweck auswählen und lagern
  • Klebstoffe vorbereiten uns auftragen, Verarbeitungsvorschriften sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz nach Betriebsanweisung beachten
  • Spann- und Presseinrichtungen auswählen
  • Flächen und Kanten bekleben, Verbindungen verleimen
  • Geräte reinigen, Klebstoffreste und Zusatzmittel entsorgen
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  Instandhalten:
  • Prüf- und Messgeräte sowie Handwerkzeuge und Werkbänke warten, auf Funktion prüfen und Reparaturen veranlassen
2
Verarbeiten von Furnieren
(§4 Nr.9)
  • Furniere lagern und auswählen
  • Furniere zuschneiden, fügen, zusammensetzen, kennzeichnen und aufleimen
  • Furnierte Werkstücke zwischenlagern
  • Presseinrichtungen warten und pflegen
2
Verarbeiten von Kunststoffen
(§4 Nr.10)
  • Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Verarbeitung von Kunststoffen ergreifen, Entsorgung veranlassen
  • Kunststoffe lagern
  • Kunststoffe, insbesondere Belagstoffe, nach Art und Verwendungszweck auswählen
  • Kunststoffe von Hand und mit handgeführten Maschinen bearbeiten
  • Flächen und Kanten belegen
  • Kunststoffverbindungen durch Schweißen und Kleben herstellen
5
Verarbeiten von Metallen und Glas
(§4 Nr.11)
  • Halbzeuge aus Metallen nach ihren Eigenschaften und dem Verwendungszweck auswählen
  • Halbzeuge aus Metallen unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen und körnen
  • Halbzeuge aus Metallen von Hand und mit handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere feilen, sägen, trennen, umformen, bohren und Gewinde schneiden
  • Halbzeuge aus Metallen, insbesondere durch Nieten, Schrauben und Kleben, verbinden
  • Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
  • Flachglas transportieren und lagern
  • Flachglas zuschneiden
4
Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen, Alagen und Vorrichtungen
(§4 Nr.12)
  • Handgeführte Maschinen, die zugehörigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen sowie Lehren und Schablonen nach dem Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
  • Mit handgeführten Maschinen sägen, bohren und schleifen
  • Vorrichtungen für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und für den Umweltschutz zu stationären Maschinen handhaben
  • Bewegungsabläufe an stationären Maschinen steuern
  • Werkstücke auf stationären Maschinen unter Aufsicht sägen, hobeln, ablängen, bohren und schleifen
  • Handgeführte Maschinen warten, auf Funktion prüfen und Reparaturen veranlassen
8

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