Treppenpodeste sind Treppenabsätze am Anfang oder am Ende eines Treppenlaufes. Zwischenpodeste liegen zwischen zwei Treppenläufen.
Treppenpodeste haben die die Aufgabe, das Begehen einer Treppe zu erleichtern. Nach der DIN 18065 ist nach höchstens 18 Steigungen ein Podest anzuordnen.
Merke: Ein Podest soll mindestens so lang sein, wie die anschließende Treppe breit ist.
Podestlänge = | Schrittmaß + 1 Auftrittsbreite | |
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lp = | 63 cm + b | Regel I |
lp = | 3 * b | Regel II |
Nutzbare Treppenlaufbreite | |
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Einfamilienhaus, Kellergeschosstreppen, Dachraumtreppen, Nottreppen | 80 cm |
Wohngebäude bis zu 2 Vollgeschossen | 90 cm |
2 Vollgeschossen, sowie Treppen in anderen Gebäuden (Verwaltung etc.) | 100 cm |
Treppengeländer
Treppengeländer sollen neben der Hilfe beim Begehen der Treppe zusätzlich gegen Absturz sichern. Sie bestehen aus dem Handlauf und der Geländerfüllung, die aus Holz oder anderen Materialien (Der Handel bietet vielfältige Halbfertigerzeugnisse an) bestehen können. Nicht zuletzt setzen sie gestalterische Akzente.
An Treppengeländern werden diverse Maße mit Sicherheitsrelevanz vorgeschrieben. Diese sollen das überklettern, durchrutschen etc. von Kindern verhindern.
Geländerhöhen | |
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Minimum | 90 cm |
an Arbeitsstätten | 100 cm |
bei Absturzhöhen über 12 m | 110 cm |
Abstände | |
Abstand Handlauf - Wand Minimum | 5 cm |
Abstand senkrechter Geländerstäbe Maximum | 12 cm |
Abstand Podest (OFF) Geländerfüllung Maximum | 12 cm |
An Treppenläufen darf ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm nicht durch die Öffnungen passen!
Merke: Geländerfüllung dürfen keine horizontalen Elemente enthalten, um ein überklettern von Kindern zu verhindern!