Treppen dienen zum Überwinden von Höhenunterschieden. Sie müssen bequem und sicher zu begehen sein. Wenn drei aufeinander folgende Steigungen vorhanden sind, dann spricht man von einer Treppe. Befinden sich Treppen in oder an Gebäuden sind die Normen DIN 18064 und DIN 18065 zu beachten.
In Einfamilienhäuser sind Treppen aus Holz gestattet.
Für Holztreppen gilt
- Sicherheit und Bequemlichkeit muss gegeben sein.
- Eine fachgerechte Konstruktion ist unerlässlich.
- Holztreppenbau erfordert viel Erfahrung.
Begriffsbestimmungen
Bei den Holztreppen wird nach der Bauart, der Verwendung und nach der Form und Richtung der Begehung unterschieden.
Nach den Bauerten unterscheidet man
- Wangentreppen
- Eingeschnittene Treppen
- Eingeschobene Treppen
- Gestemmte und Halbgestemmte Treppen
- Satteltreppen
- Abgehängte Treppen
- Sondertreppen
Wangentreppen
Werden die Trittstufen in die aufrecht stehenden Seitenteile eingelassen, dann spricht man von einer Wangentreppe. Die Seitenteile bilden somit die Wangen. Die Trittstufen sind von der Seitenansicht somit nicht oder kaum sichtbar.
Merke: Die zur Raumwand gewandte Wange wird entsprechend als Wandwange bezeichnet. Die in den freien Raum gewandte Wange ist die Licht- oder Freiwange.
Eingeschnittene Treppe
- Ausnehmung verläuft über die gesamte Wangenbreite
- Keine Setzstufen
- Überstand vorne und hinten ca 30mm
- Eine Verschalung gegen Durchblick ist möglich (Bei angepasster Trittstufen)
- Nur bei geraden Läufen möglich
Eingeschobene Treppe
- Ausnehmung verläuft nicht durch
- Keine Setzstufen
- Überstand vorne 30mm
- Eine evtl. Verschalung liegt zwischen den Wangen
- Nur bei geraden Läufen möglich
Halbgestemmte Treppe
- Ausnehmung verläuft nicht durch
- Trittstufen stehen vorne und hinten zurück
- Keine Setzstufen
- Gewendelte Läufe möglich
Gestemmte Treppe
- Tritt- und Setzstufen sind eingelassen
- Gewendelte Läufe möglich
- Setzstufen werden vorgespannt (verhindert Knarrgeräusche)
- Wirkt wuchtiger als halbgestemmte Treppen
Satteltreppen
Bei Satteltreppen werden die Trittstufen mit Konsolen oder Stützfüße auf den Tragholm aufgesetzt (aufgesattelt). Die Tragholme müssen so dimensioniert sein das die Tragfähigkeit gewährleistet ist.
Unter die Kategorie Sondertreppen fallen die Spindel- und Wendeltreppen.