Aufgaben und Wesen des Arbeitsrechts


Die Arbeit dient dem Erwerb des Lebensunterhalts, In der modernen Industriegesellschaft übt, nur ein geringer Teil unserer Mitmenschen die Arbeit selbstständig aus. Die meisten nehmen Arbeit gegen Entgelt an. Sie sind Arbeitnehmer, die sich in eine betriebliche Gemeinschaft einzuordnen und nach den Weisungen desjenigen zu richten haben, der ihnen die Arbeit gibt.

Arbeitnehmer verrichten ihre Arbeit in fremden Diensten, sie sind also nicht selbstständig. Dem Arbeitgeber steht auch das Ergebnis ihrer Arbeit zu.

Als persönlich und wirtschaftlich Abhängiger benötigt der Arbeitnehmer Schutz. Diesen Schutz gibt das Arbeitsrecht. Es sichert dem Arbeitnehmer die Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht des Arbeitnehmers. Es ist die rechtliche Ordnung, die für die in einem Betrieb/Unternehmen in abhängiger Form geleistete Arbeit gilt.


 

Tischler oder Schreiner
Wo ist der Unterschied?

Kurz und Knapp: Es gibt keinen.
In den südlichen Bundesländern wie Bayern
oder Baden Württemberg spricht man vom Schreiner.
Im Norden spricht man vom Tischler.

 

Das Berufsbild Tischler

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