Der Gebäudetyp E soll die Baukosten senken, so die Bundesregierung. Dazu wurden zwei gewichtige Papiere vorgelegt. Zum einen die Leitlinien und Prozessempfehlungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zum anderen der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur zivil-rechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus.

Bauen in Deutschland ist derzeit zu teuer und kompliziert. Die Gründe dafür werden auch im geltenden Bauvertragsrecht gesehen. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf soll dem entgegengewirkt werden. Sein Ziel ist es, den normativen Komfort nicht mehr zwingend verpflichtend zu machen. Es soll ausreichen, dass sich die vertraglich relevanten allgemein anerkannten Regeln der Technik zukünftig ausdrücklich auf die gesetzlichen Anforderungen und baurechtlich eingeführten Standards beziehen. Die zusätzliche Einhaltung sogenannter Komfortnormen soll der informierten Entscheidung des Auftraggebers überlassen bleiben. Dazu soll eine Anpassung im BGB vorgenommen werden, um die Vermutung, dass Komfort keine allgemein anerkannte Regel der Technik ist, rechtlich abzusichern.

Tischler Schreiner Deutschland begrüßt die Initiative, das Bauen in Deutschland kostengünstiger zu machen, sieht aber die in der Leitlinie und Prozessempfehlung „Gebäudetyp E“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angeführten Beispiele kritisch.

„Wir weisen darauf hin, dass es sich bereits heute bei den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Regel um Mindeststandards und nicht um Komfort handelt“, so die Hauptgeschäftsführerin von Tischler Schreiner Deutschland Dr. Katharina Gamillscheg. Man wolle sicherheitsrelevante Normen und Vorschriften nicht aushebeln, aber gerade diese würden in den genannten Beispielen als Komfort gese-hen. Unglücklich seien daher die genannten Beispiele zum Einbau von Treppen. Die Treppe ist zumeist ein erster Flucht- und Rettungsweg und entsprechend geregelt, so Gamillscheg ergänzend. Ein fehlender statischer Nachweis sei deshalb kein Komfortproblem.

Kritisch ist auch die Annahme des Bundesjustizministeriums, dass das Mietrecht von diesen Änderungen nicht tangiert werde. In seinem zum Gebäudetyp E veröffentlichten Fragen-/Antwortenkatalog geht es davon aus, dass mietrechtliche Streitigkeiten – am Beispiel der fehlenden Trittschalldämmung – dadurch verhindert würden, dass der Vermieter im Mietvertrag darauf hinwiese, dass die Trittschall-dämmung geringer sei, als in der aktuellen DIN-Norm vorgesehen. Hierzu führt Gamillscheg aus, dass darauf nur neu abzuschließende Mietverträge im Neubau zurückgreifen könnten. Zum einen könne der Vermieter nicht einseitig auf bestehende Mietverhältnisse einwirken, zum anderen seien nach gefestigter Rechtsprechung bei Sanierungs-maßnahmen die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich“.

„Der Gesetzgeber macht es sich also etwas einfach, wenn er die Schuld für teures Bauen allein auf die Bauausführenden schiebt. An seinen eigenen komplexen Regelungen, z. B. in den Verwaltungsvor-schriften der Länder, hält er fest.“, resümiert der Präsident des Bundesinnungsverbandes Thomas Radermacher. Und am Ende bleibt die Frage, wie viel man wirklich bei einer Bauweise nach dem Gebäudetyp E sparen kann. Anders als die Regierung, die 10 Prozent Einsparungspotential sieht, gehen Fachkreise von nur 5 Prozent aus.

Deshalb sei es aus Sicht von Tischler Schreiner Deutschland sinnvoll, die mit erheblichen Anforderungen gespickten KfW-Förderungen zu entschlacken, um das Bauen für den privaten Bauherrn attraktiver zu machen, so der Präsident des Bundesinnungsverbandes weiter.

Berlin, 1. August 2024


 

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