Bei der Erarbeitung Ihres Businessplans sollten Sie unbedingt einige Besonderheiten berücksichtigen. Die folgenden Informationen sind nach dem Aufbau eines Businessplans gegliedert.
Gründerperson Qualifikationen
Wesentliche Grundlage für eine geplante Existenzgründung sind die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Handwerk. Wichtig sind zudem Kenntnisse über erlaubte Tätigkeiten innerhalb eines Handwerks.
Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" bzw. deren Fehlen hat für viele Kunden große Bedeutung. Überlegen Sie also, ob Sie ggf. in ihrem Handwerk, in dem Sie ohne Meisterbrief gründen können, dennoch die Meisterprüfung ablegen.
Im Gespräch mit Banken wird den Gründern aus dem Handwerk besonders bei den kaufmännischen Kenntnissen intensiv "auf den Zahn gefühlt". Daher sollten Sie kaufmännische Qualifikationen auch im Businessplan sehr deutlich herausstellen. Kaufmännisches Know-how vermitteln die speziellen Existenzgründungsseminare der Handwerkskammern.
Gründer vor allem im Bau- und Ausbaubereich (Fliesenleger, Raumausstatter usw.) sollten sich mit einigern rechtlichen Fragen beschäftigen, z. B.:
- Wann gilt die Leistung als erbracht?
- Wie sind die Gewährleistungsfristen
- Wer darf einen Auftrag erteilen?
Produkt/Dienstleistung
Um sich am Markt durchsetzen zu können, sollten Gründer ohne Meisterbrief möglichst mit speziellen Leistungen und/ oder einem bereits existierenden Kundenstamm in die Selbständigkeit starten.
Rechtsform
Der Weg eines Gründers ins Handwerk beginnt in der Regel mit der Eintragung in die Handwerksrolle (für die zulassungspflichtigen und die zulassungsfreien Handwerke) bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe. Beide werden parallel in den Handwerkskammern geführt.
Für die Eintragung muss der Gründer persönlich erscheinen und eine Gebühr zahlen. Mit der Bestätigung über die Eintragung kann dann beim Gewerbeamt der Gemeinde die Gewerbeanmeldung erfolgen. Das Gewerbeamt informiert wiederum das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft usw.
Kapitalbedarf
So mancher Gründer im Handwerk startet nach Erfahrungen der Handwerkskammern ohne ausreichende Finanzausstattung. Im Gegensatz z. B. zum Handel müssen Gründer im Handwerk (hier wieder häufig im Bau- und Ausbaubereich) zuerst ihre Leistung erbringen, die Rechnung schreiben und dann auf ihr Geld warten.
Wichtig ist, die - oft erheblichen - Kosten für die Vorfinanzierung von Material und Aufträgen einzuplanen. Für die zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A) besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese beginnt mit der Eintragung in die Handwerksrolle und der tatsächlichen Gewerksausübung. Daher sollte dieser Termin bewusst nah an der tatsächlichen Eröffnung des Geschäftsbetriebs gewählt werden.
Diese Versicherungspflicht besteht bis zum Nachweis von 216 erbrachten Pflichtbeiträgen. Danach kann ein Befreiungsantrag gestellt werden Ausnahme: Bezirksschornsteinfeger. Die persönliche Kostenbelastung aus der Rentenversicherung müssen Sie bei der Berechnung Ihres Kapitalbedarfs im Rahmen des Businessplans auf jeden Fall berücksichtigen.
Für Gründer von Handwerksbetrieben im zulassungsfreien bzw. handwerksähnlichen Gewerbe besteht keine Handwerkerpflichtversicherung, außer sie sind Bezieher des Existenzgründungszuschusses (Heute Gründungszuschuss).
Finanzplan/Liquiditätsplan
Auftragnehmer im Bauwesen müssen für ihre Leistungen Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren anbieten. Innerhalb dieser Zeit sind sie verpflichtet, auf eigene Kosten Mängel zu beheben.
Da Kunden bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist häufig einen letzten Teil der Vertragssumme einbehalten, führt dies bei Handwerksbetrieben häufig zu Liquiditätsproblemen. Diese lassen sich vermeiden, wenn der Auftragnehmer für etwaige Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung eine Bankbürgschaft abschließt und der Kunde im Gegenzug die fällige Restsumme bezahlt.
Finanzplan/Ertragsvorschau
Die Umfragen der Handwerkskammern zeigen, dass die wenigsten Neugründer in den zulassungsfreien Handwerken von ihrer Selbständigkeit tatsächlich leben können. Prüfen Sie also sorgfältig, mit wie vielen Aufträgen und welchem Gewinn Sie nach Abzug aller Kosten rechnen können.