Welche Gewerkschaft?
Wer hat die Tarifführerschaft und wer vertritt die Rechte der Tischler und Schreiner in Deutschland?
Die Frage, welche Gewerkschaft für welche Branchen zuständig ist, regelt die jeweilige Gewerkschaft in ihrer Satzung. Hierbei ist sie in der Festlegung grundsätzlich frei, wie dies das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gewährleistet.
Ein Blick zurück
Nach ihrer Satzung waren sowohl die
- IG Metall als DGB Gewerkschaft und die
- Christlichen Gewerkschaften DHV und GKH im CGB
nebeneinander zuständig.
„Wichtig und entscheidend ist aber, dass mit Ausnahme der kleinen Tarifhoheiten Saarland und Baden-Württemberg alle Verbände des Tischlerhandwerks im gesamten Bundesgebiet die Tarifregelungen ausschließlich mit den Christlichen Gewerkschaften vereinbart haben, diese damit also tatsächlich für das Tischlerhandwerk zuständig sind.“ So damals, Heinz Josef Kemmerling vom Fachverband des Tischlerhandwerks.
Die Christlichen in der Kritik
Nun hat die Tatsache das die Gewerkschaft den Begriff christlich in sich trägt nur indirekt mit dem Glauben zu tun, sondern dahingehend, das diese Gewerkschaften anscheinend gute Kontakte zu den christlichen Volksparteien pflegen. Es stand der Verdacht im Raum, das die damaligen Tarife doch sehr arbeitgeberfreundlich abgeschlossen wurden.
siehe Beitrag des Politmagazins "Panorama" v. 22.02.07 :
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Die Gewerkschaft hält natürlich dagegen:
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Oder doch IG-Metall?
Im Zuge der damaligen Integration der Gewerkschaft „Holz und Kunststoff“ (GHK) in die IG Metall wurde Ende der neunziger Jahre die Tarifführerschaft im Tischlerhandwerk eingebüßt. Nur noch im Saarland, allerdings seit Ende 2001 auch wieder in Baden-Württemberg, wo bis dahin ein ca. 15 Jahre andauernder flächentarifloser Zustand im Tischlerhandwerk vorherrschte, sowie im auftragsbezogenen Ladenbau in Nordrhein-Westfalen waren damals noch Flächentarifverträge zwischen den Landesinnungsverbänden und der IG Metall in Kraft.
Mit der GHK bzw. der IG Metall wurden bis auf die besagten Ausnahmen seit 1998 keine ernsthaften Tarifverhandlungen mehr geführt. Seitdem haben lediglich eine Reihe von Tischlerei-Inhaber/innen Firmentarifverträge mit der IG Metall abgeschlossen.
(Quelle: IG-Metall Branchenreport Nr. 16 2008).
Wer hat heute die Tarifführerschaft?
Im September 2011 kam es vor dem Landesarbeitsgericht Hamm zum Showdown der beiden Gewerkschaften. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, das die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) im Christlichen Gewerkschaftsbund nicht tariffähig sei (Az. 10 TaBV 14/11). Das BAG äußerte starke Zweifel daran, ob die GKH gegenüber den Arbeitgebern tatsächlich durchsetzungsfähig ist und über eine ausreichende Organisationsstruktur verfügt. Allein die Anzahl der in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge sei noch kein Indiz hierfür.
„Das ist ein deutliches Signal in Richtung der Arbeitgeber und eine Absage an alle Pseudo-Gewerkschaften. Das Geschäftsmodell, sich zur Verdrängung der DGB-Gewerkschaften dieser Vereinigungen zu bedienen und dadurch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu drücken, ist gescheitert“, sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und zuständig für Tarifpolitik. Rechtssichere Tarifverträge für den Bereich Holz und Kunststoff gäbe es nur mit der IG Metall.