Wie der Zentralverband des deutschen Handwerks mitteilt, fallen laut dem Bundesfinanzministerium die umsatzsteuerrechtlichen Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe und der Corona Pandemie weg.

Auf Nachfrage vom ZDH teilte das Ministerium mit, das die Sonderregelungen über den 31.12.2021 nicht verlängert werden.

 

Unter diese Regelungen fielen:

  • unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Helfer und Geschädigte
  • unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
  • unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalgestellung für Aufräumarbeiten)
  • bestimmte Sachspenden aus dem Unternehmensvermögen

Auch die Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für von der Flutkatastrophe bzw. von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen wird – anders als in den Vorjahren – im Jahr 2022 nicht gewährt.

Der ZDH betont, das sich jedoch auch weiterhin für diese liquiditätsfördernde Maßnahme einsetzen wird.

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