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Wie können sich Unternehmerinnen und Unternehmer am besten vorbereiten? ZDH-Referatsleiterin Simone Schlewitz klärt auf: Was Betriebe beachten müssen, wie Bürokratiekosten gesenkt werden können und so die Effizienz in der Buchhaltung gesteigert werden kann. Mehr zu der Einführung der E-Rechnung finden Sie hier.

Umfrage zum Thema elektronische Rechnung


Der Bundesrat hat am 22.03.2024 den Weg für die elektronische Rechnung in Deutschland frei gemacht.

Der Zeitplan im einzelnen:

  • Ab 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

  • Ab 1.1.2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.

  • Ab 1.1.2028 sind auch alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.

Eine Umfrage soll zeigen, wie sich die Handwerksbetriebe auf die kommende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen vorbereiten. weiterlesen


 

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