Am 21. August hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen, die unter anderem Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Bereits im Vorfeld war Kritik laut geworden, als bekannt wurde, dass die Bundesregierung, den über Jahre ausgearbeiteten Kompromiss für eine mittelstandsgerechte Umsetzung streichen würde.
So hatte sich Tischler Schreiner Deutschland bereits 2018 im nationalen Asbestdialog mit der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass Bauherren als Veranlasser dazu verpflichtet werden, Auskünfte über Schadstoffe in ihren Gebäuden zu machen. "Die Idee dazu stammt direkt aus der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), wonach Planer beziehungsweise Auftraggeber von Bauleistungen auch auf besondere Belastungen aus Immissionen und besondere Vorgaben für die Entsorgung hinweisen müssen", erklärt Ralf Spiekers, Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit bei Tischler Schreiner Deutschland, der seinerzeit den Asbestdialog auf Seiten der Innungsorganisation intensiv begleitet hatte.
"Dass die Bundesregierung diese Verantwortung sowie die erhöhten Gesundheitsrisiken jetzt ausschließlich auf die Unternehmen abwälzt, ist nicht nur unfair, sondern birgt neben den gesundheitsgefährdenden Aspekten auch erhebliche kalkulatorische Risiken",
erklärt TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg. Auch TSD-Präsident Thomas Radermacher, der als Unternehmer unmittelbar betroffen ist, macht dieser Beschluss ein Stück weit fassungslos: "Da findet man nach einem jahrelangen Dialog einen abgestimmten und gangbaren Weg, bei dem völlig zu Recht, davon ausgegangen wird, dass Bauherren beziehungsweise Auftraggeber die Verantwortung für ihre eigene Immobilie haben und deshalb wissen sollten, welche Gesundheitsgefährdungen bestehen. Und dann beschließt der Gesetzgeber plötzlich die Umkehr dieses Prinzips, wodurch dem Unternehmen aber entscheidende Informationen fehlen, um überhaupt ein statthaftes Angebot abgeben zu können."Wie es jetzt weitergeht
Mitte Oktober kommt die Verordnung zur Abstimmung in den Bundesrat und bereits jetzt formiert sich starker Widerstand auf Seiten aller betroffenen Branchen der Bau- und Ausbaugewerke: Sie appellieren an die Länder und den Bundesrat, die Novelle nicht ungeprüft zu verabschieden, sondern auf die dringend notwendigen Nachbesserungen zu bestehen.
Berlin, 30. August 2024