In Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Tischler- und Schreinerhandwerks (TSD) hat das HPI die Unterweisungspläne für den Beruf "Tischler/in" überarbeitet.
Diese wurden nun vom BMWK als Grundlage für die Durchführung und Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anerkannt.
Auch weiterhin gibt es ein ÜLU-Angebot von insgesamt acht Lehrgangswochen – vier im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe) und vier im 2.-3. Ausbildungsjahr (Fachstufe). Hierbei wurde der bisher drei-wöchige Lehrgang G-TI der Grundstufe in drei einwöchige Lehrgänge umstrukturiert. Daneben gibt es für die Grundstufe weiterhin einen einwöchigen Maschinenlehrgang (G-TSM). Für die Fachstufe gibt es weiterhin zwei einwöchige Maschinenlehrgänge (TSM) und zwei einwöchige Oberflächenlehrgänge (TSO).
Insbesondere bei der Erarbeitung der Maschinenlehrgänge war die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eingebunden, um die Besonderheiten des Arbeitsschutzes im Tischler- und Schreinerhandwerk zu berücksichtigen. In den Lehrgängen zur Oberflächenveredelung wird in den neuen Lehrgängen der Verwendung neuer Materialien und alternativer Oberflächensysteme sowie alternativer Gestaltungsverfahren Rechnung getragen.
Einige Unterweisungspläne sind in Abstimmung mit den jeweiligen Fachverbänden auch für andere Berufe geöffnet, wie z. B. Holzbildhauer/in, Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in), Holzspielzeugmacher/in, Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in und verschiedene Berufe des Musikinstrumentenhandwerks (Bogenmacher/in, Geigenbauer/in, Handzuginstrumentenmacher/in, Klavier- und Cembalobauer/in, Orgelbauer/in und Zupfinstrumentenmacher/in).
Die Inhalte der neuen Unterweisungspläne sind auf der Internetseite des HPI veröffentlicht.