Arbeitnehmer verrichten ihre Arbeit in fremden Diensten, sie sind also nicht selbstständig. Dem Arbeitgeber steht auch das Ergebnis ihrer Arbeit zu.

Als persönlich und wirtschaftlich Abhängiger benötigt der Arbeitnehmer Schutz. Diesen Schutz gibt das Arbeitsrecht. Es sichert dem Arbeitnehmer die Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht des Arbeitnehmers. Es ist die rechtliche Ordnung, die für die in einem Betrieb/Unternehmen in abhängiger Form geleistete Arbeit gilt.

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