Arbeitsrecht

Tischler / Schreiner: Welche Gewerkschaft

Die Frage, welche Gewerkschaft für welche Branchen zuständig ist, regelt die jeweilige Gewerkschaft in ihrer Satzung. Hierbei ist sie in der Festlegung grundsätzlich frei, wie dies das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gewährleistet.

Nach ihrer Satzung sind sowohl die

  1. IG Metall als DGB Gewerkschaft und die
  2. Christlichen Gewerkschaften DHV und GKH im CGB

nebeneinander zuständig.

Wichtig und entscheidend ist aber, dass mit Ausnahme der kleinen Tarifhoheiten Saarland und Baden-Württemberg alle Verbände des Tischlerhandwerks im gesamten Bundesgebiet die Tarifregelungen ausschließlich mit den Christlichen Gewerkschaften vereinbart haben, diese damit also tatsächlich für das Tischlerhandwerk zuständig sind (Quelle: Kemmerling Fachverband des Tischlerhandwerks).

Die Christlichen in der Kritik

Nun hat die Tatsache, das die Christlichen für die Tischler/Innen zuständig sind alles andere als mit Glauben zu tun, sondern dahingehend, das diese Gewerkschaften anscheinend gute Kontakte zu den christlichen Volksparteien pflegen.

siehe Beitrag des Politmagazins "Panorama" v. 22.02.07 :
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Die Gewerkschaft hält natürlich dagegen:
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Oder doch IG-Metall

Im Zuge der Integration der Gewerkschaft „Holz und Kunststoff“ (GHK) in die IG Metall wurde Ende der neunziger Jahre die Tarifführerschaft im Tischlerhandwerk eingebüßt. Nur noch im Saarland, allerdings seit Ende 2001 auch wieder in Baden-Württemberg, wo bis dahin ein ca. 15 Jahre andauernder flächentarifloser Zustand im Tischlerhandwerk vorherrschte, sowie im auftragsbezogenen Ladenbau in Nordrhein-Westfalen sind noch Flächentarifverträge zwischen den Landesinnungsverbänden und der IG Metall in Kraft.

Mit der GHK bzw. der IG Metall wurden bis auf die besagten Ausnahmen seit 1998 keine ernsthaften Tarifverhandlungen mehr geführt. Seitdem haben lediglich eine Reihe von Tischlerei-Inhaber/innen Firmentarifverträge mit der IG Metall abgeschlossen
(Quelle: IG-Metall Branchenreport Nr. 16)
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