Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum
Tischler / zur Tischlerin
gemäß § 5 der
Ausbildungsverordnung vom 31. Januar 1997
I Berufliche Grundbildung
Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Berufsbildung §4 Nr.1
 |
Bedeutung des
Ausbildungsvertrages |
 |
Rechte und
Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag |
 |
Ausbildungsordnung
und Ausbildungsplan |
 |
Mögliche
Fortbildung |
Aufbau und Organisation des
Ausbildungsbetriebes § 4 Nr.2
 |
Aufbau und
Aufgaben des Ausbildungsbetriebes |
 |
Grundfunktionen
des Betriebes Materialbeschaffung usw. |
 |
Beziehungen
des des ausbildenden Betriebes und
seiner Belegschaft zu
Wirtschaftsorganisationen,
Berufsvertretungen usw. |
 |
Grundlagen und
Arbeitsweise
betriebsverfassungsrechtlicher Organe
des Betriebes |
Arbeits- und Tarifrecht § 4 Nr.3
 |
wesentliche
Teile des Arbeitsvertrages |
 |
wesentliche
Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge |
 |
Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
Umweltschutz und rationelle
Energieverwendung §4 Nr.4 |
 |
wesentliche
Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes |
 |
betrieblicher
Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaften,
Gewerbeaufsicht |
 |
Gefahren mit
elektrischen Strom |
 |
Berufsbezogene
Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien,
Merkblätter etc. |
 |
ausgehende
Gefahren von Giften, Gasen, Dämpfen
etc. |
 |
unfallverursachendes
Verhalten, berufstypische Unfallquoten |
 |
Maßnahmen
für den vorbeugenden Brand- und
Explosionsschutz, Brandbekämpfung etc. |
 |
Verhalten bei
Unfällen und Bränden |
 |
rationelle und
umweltschonende Materialverwendung |
 |
Die im
Ausbildungsbetrieb verwendeten
Energiearten |

Kategoriezugehörigkeit
Ausbildung Tischlerhandwerk
Weitere Themen
|