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Umsatzsteuer - Wegfall von krisenbedingten Billigkeitsmaßnahmen

Wie der Zentralverband des deutschen Handwerks mitteilt, fallen laut dem Bundesfinanzministerium die umsatzsteuerrechtlichen Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe und der Corona Pandemie weg.

Auf Nachfrage vom ZDH teilte das Ministerium mit, das die Sonderregelungen über den 31.12.2021 nicht verlängert werden.

Unter diese Regelungen fielen:

Auch die Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für von der Flutkatastrophe bzw. von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen wird – anders als in den Vorjahren – im Jahr 2022 nicht gewährt.

Der ZDH betont, das sich jedoch auch weiterhin für diese liquiditätsfördernde Maßnahme einsetzen wird.


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