Ausbildung

Ausbildungsrahmenplan

1. Ausbildungsjahr Zeit in Wochen
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
(§4 Nr.5)
  • Arbeitsauftrag erfassen
  • Konstruktion des Werkstückes nach Form und Funktion auswählen und unter Beachtung wirtschaftlicher Fertigungsverfahren festlegen
  • Arbeitsschritte und Arbeitsmittel festlegen
  • Datenträger handhaben
  • Materialbedarf ermitteln
  • Arbeitsplatz einrichten
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren
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Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Formgebung
(§4 Nr.6)
  • Entwurfs-, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen lesen und anwenden
  • Technische Unterlagen, insbesondere Normen, Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen und Handbücher lesen und anwenden
  • Einzelteile im Entwurf skizzieren, Maße und Maßverhältnisse beachten
  • Zeichnungen normgerecht anfertigen
  • Stücklisten nach Zeichnungen und Skizzen erstellen
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Unterscheiden von Holz und Holzwerkstoffen, Auswählen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
(§4 Nr. 7)
Holzarten unterscheiden
  • Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen bei der Konstruktion und der Verarbeitung berücksichtigen, Inhaltsstoffe beachten
  • Holz und Holzwerkstoffe im Hinblick auf den Verwendungszweck, die Formgebung, die Wirtschaftlichkeit sowie unter Berücksichtigung der Holzfeuchte und des Verschnitts auswählen
  • Holz und Holzwerkstoffe transportieren und lagern
  • Schnittholz, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Trocknung, stapeln und lagern Holzfehler feststellen
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Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen
(§ 4 Nr. 8)
Messen, Anreißen und Prüfen:
  • Mess-, Anreiß- und Prüfgeräte sowie Werkzeuge festlegen
  • Mess-, Anreiß- und Aufrissarbeiten ausführen, Toleranzen beachten
  • Formgenauigkeit mit Schablonen prüfen
  • Passgenauigkeit der Einzelteile prüfen
  • Maße und Formen nach technischen Unterlagen übertragen
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Bearbeiten von Hand:
  • Werkzeuge nach Art der Bearbeitung sowie nach Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
  • Handwerkzeuge schärfen Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Handwerkszeugen, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Stemmen und Putzen, auf Maß und Form bearbeiten
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Herstellen von Verbindungen:
  • Holzverbindungen im Hinblick auf die Form und die Funktion des Werkstücks sowie auf den Werkstoff auswählen
  • Breitenverbindungen herstellen
  • Rahmen-, Kasten- und Gestellverbindungen herstellen
  • Nagel-, Klammer- und Schraubverbindungen herstellen
  • Beschläge anbringen
  • Verwenden von Klebstoffen und Zusatzmitteln:
    Klebstoffe und Zusatzmittel unterscheiden, nach dem Verwendungszweck auswählen und lagern
  • Klebstoffe vorbereiten uns auftragen, Verarbeitungsvorschriften sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz nach Betriebsanweisung beachten
  • Spann- und Presseinrichtungen auswählen
  • Flächen und Kanten bekleben, Verbindungen verleimen
  • Geräte reinigen, Klebstoffreste und Zusatzmittel entsorgen
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Instandhalten:
  • Prüf- und Messgeräte sowie Handwerkzeuge und Werkbänke warten, auf Funktion prüfen und Reparaturen veranlassen
2
Verarbeiten von Furnieren
(§4 Nr.9)
  • Furniere lagern und auswählen
  • Furniere zuschneiden, fügen, zusammensetzen, kennzeichnen und aufleimen
  • Furnierte Werkstücke zwischenlagern
  • Presseinrichtungen warten und pflegen
2
Verarbeiten von Kunststoffen
(§4 Nr.10)
  • Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Verarbeitung von Kunststoffen ergreifen, Entsorgung veranlassen
  • Kunststoffe lagern
  • Kunststoffe, insbesondere Belagstoffe, nach Art und Verwendungszweck auswählen
  • Kunststoffe von Hand und mit handgeführten Maschinen bearbeiten
  • Flächen und Kanten belegen
  • Kunststoffverbindungen durch Schweißen und Kleben herstellen
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Verarbeiten von Metallen und Glas
(§4 Nr.11)
  • Halbzeuge aus Metallen nach ihren Eigenschaften und dem Verwendungszweck auswählen
  • Halbzeuge aus Metallen unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen und körnen
  • Halbzeuge aus Metallen von Hand und mit handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere feilen, sägen, trennen, umformen, bohren und Gewinde schneiden
  • Halbzeuge aus Metallen, insbesondere durch Nieten, Schrauben und Kleben, verbinden
  • Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
  • Flachglas transportieren und lagern
  • Flachglas zuschneiden
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Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen, Alagen und Vorrichtungen
(§4 Nr.12)
  • Handgeführte Maschinen, die zugehörigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen sowie Lehren und Schablonen nach dem Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
  • Mit handgeführten Maschinen sägen, bohren und schleifen
  • Vorrichtungen für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und für den Umweltschutz zu stationären Maschinen handhaben
  • Bewegungsabläufe an stationären Maschinen steuern
  • Werkstücke auf stationären Maschinen unter Aufsicht sägen, hobeln, ablängen, bohren und schleifen
  • Handgeführte Maschinen warten, auf Funktion prüfen und Reparaturen veranlassen
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