Tischlektrika

Der Tischler als Elektrofachkraft

Ob Einbauküche, Schrankwände, oder einfache Wandtäfelungen, irgendwann und irgendwo kommt der Tischler mit elektrischen Betriebsmitteln in Berührung. Grundsätzlich gilt für den Tischler bzw. jeden Laien: Finger weg! Das Installieren, Reparieren und Instandhalten darf nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.

Ein Erweitern von Elektrischen Anlagen (Steckdosen verlegen und anschließen), das gilt auch für den Privatbereich daheim, ist grundsätzlich verboten.

Merke: Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen.

Andere Handwerke

Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Dezember 2003 haben sich einige wichtige und interessante Neuigkeiten hinsichtlich der Ausübung anderer Handwerke ergeben.

Auszug HandwO § 5

Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.

Zusammen mit der BGV A3 der Berufsgenossenschaften, die eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der im Betrieb befindlichen elektrischer Anlagen verlangen, können sich für den Tischler neue festgelegte Tätigkeitsbereiche ergeben.

Kleine Ausbildung


Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Band 1: Grundlagen - Regeln - Betriebsmittel (de-Fachwissen)

Mit einer kleinen Ausbildung kann die Qualifikation als Elektrofachkraft mit festgelegter Tätigkeit vermittelt werden.

Wirtschaftlich gesehen kann dies für den Unternehmer durchaus sinnvoll sein. So kann die Beauftragung eines Elektrikers bei kleineren Reparaturen und Inbetriebnahmen entfallen (z.B.: Wartung oder Reparatur der Tischfräse).

Festgelegte Tätigkeiten

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegte Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist.

Diese Tätigkeiten dürfen nur an Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC (i.w.:eintausend) bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.

Ausbildungsrahmen

Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen. Die Theoretische Ausbildung kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich in Absprache mit dem Unternehmer erfolgen.

Die Ausbildungsdauer muss ausreichend bemessen sein. Je nach Umfang der festgelegten Tätigkeiten kann eine Ausbildung über mehrere Monate erforderlich sein.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Handwerkskammern.


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