Was eine Riester-Rente bringtg(16794154)a(960318))
Die volle staatliche Zulage – 154 Euro Grundzulage und 185
Euro pro Kind ab 2008 - gibt es nur, wenn der Versicherte einen so
genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist
jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten
rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften.
Für die Jahre 2006 und 2007 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag
auf drei Prozent der erzielten Einkünfte abzüglich der staatlichen
Zulage. Ab 2008 beträgt er vier Prozent. Wer will, kann auch mehr in
seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf
den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Für 2006 und 2007
sind dies jeweils 1.575 Euro, ab 2008 pro Jahr 2.100 Euro.
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag
geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60
Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt
mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.
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