Zugang zur Restschuldbefreiung
Jeder, also Verbraucher und Verbraucherinnen aber auch jemand, der unternehmerisch tätig ist, kann durch das Insolvenzverfahren von seinen Schulden befreit werden. Der Weg in die Restschuldbefreiung ist jedoch unterschiedlich ausgestaltet.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren findet Anwendung bei Verbrauchern. Hierzu zählen Arbeitnehmer und Empfänger von Versorgungsleistungen genauso wie Rentner und Pensionäre. Es gilt auch für ehemals Selbständige, sofern deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
Alle anderen, also freiberuflich tätige Selbständige wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, Kleingewerbetreibende und Unternehmer können eine Befreiung von ihren Schulden nur im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens und in dem sich gegebenenfalls anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren erlangen.
Beim Regelinsolvenzverfahren wird die Schuldenregulierung
durch einen Insolvenzplan erreicht, der die Befriedigung der Gläubiger
regelt. Kommt ein solcher Plan jedoch nicht zustande, steht auch
diesen Personen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie den
Verbrauchern das Restschuldbefreiungsverfahren
offen.
Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren